Die Kurtaxe wird pro Person und Nacht berechnet, abhängig von der Art der Unterkunft und ihrer Klassifizierung. Der Steuerpflichtige zahlt die Kurtaxe an den Gastgeber, der dann alle eingenommenen Steuern an die Gemeinde abführt.
Für wen ist die Kurtaxe?
Alle Beherbergungsbetriebe (Hotels, Campingplätze, Pensionen, Lodges usw.) im Gebiet sind von dieser Erhebung betroffen, wenn der Aufenthalt bezahlt wird und ob Sie berufstätig sind oder nicht, auch wenn es sich um Ihren Hauptwohnsitz handelt.
Die aktuelle Kurtaxe ist zum Zeitpunkt des Aufenthalts zu erheben und nicht zum Zeitpunkt der Reservierung oder Zahlung des Mietpreises.
Wofür wird die Kurtaxe verwendet?
Gemäß Artikel L.2333-27 des Allgemeinen Gesetzbuches der Gebietskörperschaften dient der Erhalt der Kurtaxe der Förderung des touristischen Besuchs des Gebiets, in dem sie errichtet wurde. Die Kurtaxe ermöglicht es, das Gebiet des Roannais im nationalen Umkreis zu fördern.
Preise für 2024
Umrahmt von ein nationaler Maßstab, werden die Sätze der Kurtaxe vom Gemeinderat der Gemeinde oder dem beratenden Gremium der EPCI festgelegt. Die Kurtaxe beträgt zwischen 0,20 € und 2,30 € pro Nacht und Person. Das Gouvernement listet alle Kurtaxensätze nach Stadt oder Abteilung auf.
Für nicht klassifizierte Unterkünfte
Für alle zu klassifizierenden oder nicht zu klassifizierenden Unterkünfte, mit Ausnahme bestimmter Unterkunftskategorien, beträgt der geltende Satz pro Person und Nacht 4 % der Kosten pro Person und Nacht innerhalb der Grenze des höchsten von der Gemeinschaft angenommenen Satzes. Der Übernachtungspreis entspricht dem Preis der Beherbergungsleistung ohne Steuern.
Für klassifizierte Unterkünfte
Unterkunftskategorien | Preise |
---|---|
Paläste | 2,30 € |
5-Sterne-Touristenhotels, 5-Sterne-Touristenresidenzen, 5-Sterne-Touristenunterkünfte | 1,60 € |
4-Sterne-Touristenhotels, 4-Sterne-Touristenresidenzen, 4-Sterne-Touristenunterkünfte | 1,30 € |
3-Sterne-Touristenhotels, 3-Sterne-Touristenresidenzen, 3-Sterne-Touristenunterkünfte | 0,80 € |
2-Sterne-Touristenhotels, 2-Sterne-Ferienwohnungen, 2-Sterne-ausgestattete Touristenunterkünfte, 4- und 5-Sterne-Feriendörfer | 0,70 € |
1-Stern-Touristenhotels, 1-Stern-Ferienwohnungen, möblierte 1-Stern-Unterkünfte, 1-, 2- und 3-Sterne-Feriendörfer, Bed & Breakfasts, Gruppenherbergen | 0,60 € |
3-, 4- und 5-Sterne-Campingplätze und -Wohnwagenplätze sowie alle anderen Außenunterkünfte mit gleichwertigen Eigenschaften, Stellplätze in Wohnmobilbereichen und Touristenparkplätzen pro 24-Stunden-Zeitraum | 0,50 € |
Mit 1 und 2 Sternen klassifizierte Camping- und Wohnwagenplätze sowie alle anderen Freiluftunterkunftsplätze mit gleichwertigen Eigenschaften, Jachthäfen | 0,20 € |
Personen, die von der Kurtaxe befreit sind
- Minderjährige,
- Begünstigte einer Notunterkunft oder vorübergehenden Unterbringung (auf Beschluss des Bürgermeisters oder Präfekten),
- Arbeiter im ganzen Land.
Die Erklärung
Um Ihre Kurtaxe zu erklären, verbinden Sie sich mit der Plattform Ihrer Gemeinde:
- Roannais-Agglomeration: https://roannaisagglo.taxesejour.fr
- Land von Urfe: https://paysurfe.taxesejour.fr
- KOPIEREN: https://copler.taxesejour.fr
- Vals d'Aix und Isable: https://valsdaixetisable.taxesejour.fr
Ihr Gesprächspartner
Elodie Oscul
04 77 44 83 04 - 07 64 23 65 59
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