Nachfolgend finden Sie unsere allgemeinen Reservierungsbedingungen sowie unsere besonderen Verkaufsbedingungen.

Allgemeine Reservierungsbedingungen

Artikel R211-3
Vorbehaltlich der in den Absätzen 211 und 7 des Artikels L. XNUMX-XNUMX vorgesehenen Ausnahmen erfordert jedes Angebot und jeder Verkauf von Reise- oder Aufenthaltsleistungen die Vorlage geeigneter Dokumente, die den in diesem Abschnitt festgelegten Regeln entsprechen.
Im Falle des Verkaufs von Flugtickets oder Tickets für Linienflüge, die nicht von mit dieser Beförderung verbundenen Dienstleistungen begleitet werden, liefert der Verkäufer dem Käufer ein oder mehrere Passagiertickets für die gesamte Reise, die vom Beförderer oder unter seiner Verantwortung ausgestellt wurden . Bei Beförderung auf Abruf sind Name und Anschrift des Beförderers anzugeben, in dessen Auftrag die Fahrkarten ausgestellt werden.
Die getrennte Rechnungsstellung der verschiedenen Elemente desselben Pauschalangebots entbindet den Verkäufer nicht von den Verpflichtungen, die ihm durch die gesetzlichen Bestimmungen dieses Abschnitts auferlegt werden.

Artikel R211-3-1
Erstellt durch Dekret Nr. 2009-1650 vom 23. Dezember 2009 – Art. 1
Der Austausch vorvertraglicher Informationen bzw. die Bereitstellung vertraglicher Konditionen erfolgt schriftlich. Sie können elektronisch unter den in den Artikeln 1369-1 bis 1369-11 des Zivilgesetzbuchs vorgesehenen Gültigkeits- und Ausübungsbedingungen erfolgen. Es werden der Name oder Firmenname und die Anschrift des Verkäufers sowie die Angabe seiner Eintragung in das in Artikel L. 141-3 vorgesehene Register oder gegebenenfalls der Name, die Anschrift und die Angabe der Eintragung des Verkäufers angegeben Verband oder Gewerkschaft gemäß Artikel R. 211-2 Absatz XNUMX.

Artikel R211-4
Erstellt durch Dekret Nr. 2009-1650 vom 23. Dezember 2009 – Art. 1
Vor Vertragsabschluss muss der Verkäufer dem Verbraucher Informationen über die Preise, Termine und andere Bestandteile der während der Reise oder des Aufenthalts erbrachten Dienstleistungen mitteilen, wie z.
1. Bestimmungsort, Mittel, Merkmale und Kategorien des verwendeten Transportmittels;
2° Die Art der Unterkunft, ihre Lage, ihr Komfortniveau und ihre Hauptmerkmale, ihre Zulassung und ihre touristische Einstufung entsprechend den Vorschriften oder Gepflogenheiten des Gastlandes;
3° Die angebotenen Catering-Dienstleistungen;
4° die Streckenbeschreibung im Falle einer Rundstrecke;
5° Die von Staatsangehörigen oder Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zu erledigenden verwaltungs- und gesundheitspolizeilichen Formalitäten insbesondere bei Grenzübertritten sowie deren Fristen;
6° Besuche, Ausflüge und andere Dienstleistungen, die im Paket enthalten oder möglicherweise gegen Aufpreis verfügbar sind;
7° Die Mindest- oder Höchstgröße der Gruppe, die die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts ermöglicht, sowie, falls die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts von einer Mindestteilnehmerzahl abhängt, die Frist für die Benachrichtigung des Verbrauchers im Falle einer Stornierung die Reise oder der Aufenthalt; dieses Datum kann nicht weniger als einundzwanzig Tage vor der Abreise festgelegt werden;
8° Der bei Vertragsabschluss als Anzahlung zu leistende Betrag oder Prozentsatz des Preises sowie der Zeitplan für die Zahlung des Restbetrags;
9° Die im Vertrag gemäß Artikel R. 211-8 vorgesehenen Bedingungen für die Preisänderung;
10° Vertragliche Stornobedingungen;
11° Die in den Artikeln R. 211-9, R. 211-10 und R. 211-11 definierten Stornierungsbedingungen;
12. Informationen über den optionalen Abschluss eines Versicherungsvertrags, der die Folgen bestimmter Annullierungsfälle abdeckt, oder eines Assistance-Vertrags, der bestimmte spezifische Risiken abdeckt, insbesondere die Kosten der Rückführung im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit;
13° Wenn der Vertrag Lufttransportdienstleistungen umfasst, die in den Artikeln R. 211-15 bis R. 211-18 vorgesehenen Informationen für jeden Flugabschnitt.

Artikel R211-5
Vorherige Informationen an den Verbraucher binden den Verkäufer, es sei denn, der Verkäufer behält sich in diesen Informationen ausdrücklich das Recht vor, bestimmte Elemente zu ändern. Der Verkäufer muss in diesem Fall klar angeben, in welchem ​​Umfang und an welchen Elementen diese Änderung vorgenommen werden kann.
In jedem Fall müssen die an den Vorabinformationen vorgenommenen Änderungen dem Verbraucher vor Vertragsschluss mitgeteilt werden.

Artikel R211-6
Der zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossene Vertrag bedarf der Schriftform, in zweifacher Ausfertigung, von denen eine dem Käufer ausgehändigt und von beiden Parteien unterzeichnet wird. Beim elektronischen Vertragsabschluss gelten die Artikel 1369-1 bis 1369-11 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Vertrag muss folgende Klauseln enthalten:
1° Name und Anschrift des Verkäufers, seines Bürgen und seines Versicherers sowie Name und Anschrift des Veranstalters;
2° das Reiseziel oder die Reiseziele der Reise und im Falle eines geteilten Aufenthalts die verschiedenen Zeiträume und deren Daten;
3° die verwendeten Transportmittel, -eigenschaften und -kategorien, Abfahrts- und Rückkehrdaten und -orte;
4° Die Art der Unterkunft, ihre Lage, ihr Komfortniveau und ihre Hauptmerkmale und ihre touristische Einstufung gemäß den Vorschriften oder Gepflogenheiten des Gastlandes;
5° Die angebotenen Catering-Dienstleistungen;
6° die Reiseroute im Falle einer Rundreise;
7° Besuche, Ausflüge oder andere Dienstleistungen, die im Gesamtpreis der Reise oder des Aufenthalts enthalten sind;
8° Der Gesamtpreis der in Rechnung gestellten Dienstleistungen sowie der Hinweis auf eine mögliche Änderung dieser Rechnungsstellung gemäß den Bestimmungen von Artikel R. 211-8;
9. Gegebenenfalls Angabe der Gebühren oder Steuern für bestimmte Dienstleistungen wie Lande-, Ausschiffungs- oder Einschiffungsgebühren in Häfen und Flughäfen, Touristensteuern, wenn sie nicht im Preis der erbrachten Dienstleistung(en) enthalten sind;
10. Zeitplan und Zahlungsbedingungen des Preises; die letzte Zahlung des Käufers darf nicht weniger als 30 % des Reise- oder Aufenthaltspreises betragen und muss bei Übergabe der Reise- oder Aufenthaltsunterlagen erfolgen;
11° Die vom Käufer verlangten und vom Verkäufer akzeptierten Sonderbedingungen;
12° Die Bedingungen, unter denen der Käufer den Verkäufer mit einer Beschwerde wegen Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrags befassen kann, eine Beschwerde, die so schnell wie möglich und auf jedem Weg, der eine Empfangsbestätigung ermöglicht, gesendet werden muss dem Verkäufer und gegebenenfalls dem Reiseveranstalter und dem betreffenden Leistungsträger schriftlich gemeldet;
13° Die Frist zur Benachrichtigung des Käufers im Falle einer Stornierung der Reise oder des Aufenthalts durch den Verkäufer für den Fall, dass die Beendigung der Reise oder des Aufenthalts an eine Mindestteilnehmerzahl geknüpft ist, gemäß den Bestimmungen von 7° des Artikel R. 211-4;
14° Vertragliche Stornobedingungen;
15° Die in den Artikeln R. 211-9, R. 211-10 und R. 211-11 vorgesehenen Stornierungsbedingungen;
16° Einzelheiten zu den gedeckten Risiken und der Höhe der Garantien im Rahmen des Versicherungsvertrags, der die Folgen der Berufshaftpflicht des Verkäufers abdeckt;
17° Angaben zum Versicherungsvertrag, der die Folgen bestimmter Stornierungsfälle durch den Käufer abdeckt (Police-Nummer und Name des Versicherers) sowie Angaben zum Assistance-Vertrag, der bestimmte spezifische Risiken abdeckt, insbesondere die Rückführungskosten in diesem Fall von Unfall oder Krankheit; in diesem Fall muss der Verkäufer dem Käufer ein Dokument vorlegen, in dem zumindest die abgedeckten und die ausgeschlossenen Risiken angegeben sind;
18° Die Frist für die Unterrichtung des Verkäufers im Falle einer Abtretung des Vertrages durch den Käufer;
19° Die Verpflichtung, dem Käufer mindestens zehn Tage vor dem geplanten Abreisedatum die folgenden Informationen zur Verfügung zu stellen:
a) Name, Adresse und Telefonnummer der örtlichen Vertretung des Verkäufers oder, falls dies nicht möglich ist, Namen, Adressen und Telefonnummern lokaler Organisationen, die dem Verbraucher im Falle von Schwierigkeiten helfen können, oder andernfalls die Telefonnummer für dringende Fälle Kontakt mit dem Verkäufer;
b) bei Reisen und Aufenthalten Minderjähriger im Ausland eine Telefonnummer und eine Adresse, die eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Kind oder der für den Aufenthalt zuständigen Person vor Ort ermöglichen;
20° Die Klausel zur straflosen Kündigung und Erstattung der vom Käufer gezahlten Beträge im Falle der Nichteinhaltung der Informationspflicht gemäß 13° von Artikel R. 211-4;
21° Die Verpflichtung, dem Käufer rechtzeitig vor Beginn der Reise oder des Aufenthalts die Abfahrts- und Ankunftszeiten mitzuteilen.

Artikel R211-7
Der Käufer kann seinen Vertrag auf einen Erwerber übertragen, der die gleichen Bedingungen wie er erfüllt, um die Reise oder den Aufenthalt durchzuführen, solange dieser Vertrag keine Wirkung entfaltet hat.
Sofern nicht für den Übergeber günstiger vereinbart, ist dieser verpflichtet, dem Verkäufer seine Entscheidung auf einem Weg mitzuteilen, der ihm eine Empfangsbestätigung spätestens sieben Tage vor Reiseantritt ermöglicht. Im Falle einer Kreuzfahrt verlängert sich diese Frist auf fünfzehn Tage. Diese Abtretung bedarf unter keinen Umständen der vorherigen Zustimmung des Verkäufers.

Artikel R211-8
Wenn der Vertrag eine ausdrückliche Möglichkeit zur Änderung des Preises innerhalb der in Artikel L. 211-12 vorgesehenen Grenzen vorsieht, muss er die genauen Methoden zur Berechnung der Preisschwankungen sowohl nach oben als auch nach unten und insbesondere die Höhe der Transportkosten angeben und damit verbundene Steuern, die Währung(en), die sich auf den Preis der Reise oder des Aufenthalts auswirken können, der Teil des Preises, auf den sich die Änderung bezieht, der Kurs der Währung(en), die als Referenz bei der Festlegung des Preises verwendet wird im Vertrag erscheinen.

Artikel R211-9
Wenn sich der Verkäufer vor der Abreise des Käufers gezwungen sieht, eine Änderung an einem der wesentlichen Vertragsbestandteile vorzunehmen, wie z. B. eine erhebliche Preiserhöhung, und wenn er die in Artikel 13° genannte Informationspflicht missachtet R. 211-4 kann der Käufer, unbeschadet des Anspruchs auf Ersatz des erlittenen Schadens, und nachdem er vom Verkäufer auf irgendeine Weise informiert wurde, die es ermöglicht, eine Empfangsbestätigung zu erhalten:
- entweder seinen Vertrag kündigen und ohne Vertragsstrafe die sofortige Rückerstattung der gezahlten Beträge verlangen;
-entweder die vom Verkäufer vorgeschlagene Änderung oder Ersatzreise akzeptieren; Anschließend wird von den Parteien ein Zusatzvertrag unterzeichnet, in dem die vorgenommenen Änderungen aufgeführt sind. etwaige Preisnachlässe werden von den vom Käufer noch geschuldeten Beträgen abgezogen, und wenn die von diesem bereits geleistete Zahlung den Preis der geänderten Dienstleistung übersteigt, muss ihm die zu viel gezahlte Summe vor dem Datum seiner Abreise zurückerstattet werden.

Artikel R211-10
In dem in Artikel L. 211-14 vorgesehenen Fall muss der Verkäufer, wenn er vor der Abreise des Käufers die Reise oder den Aufenthalt storniert, den Käufer auf jede Art und Weise informieren, die es ihm ermöglicht, eine Empfangsbestätigung zu erhalten; Der Käufer erhält, unbeschadet eines Anspruchs auf Schadensersatz für erlittene Schäden, vom Verkäufer eine sofortige und gebührenfreie Rückerstattung der gezahlten Beträge; Der Käufer erhält in diesem Fall eine Entschädigung mindestens in Höhe der Strafe, die ihm entstanden wäre, wenn die Stornierung zu diesem Zeitpunkt in seinem Namen erfolgt wäre.
Die Bestimmungen dieses Artikels stehen in keiner Weise dem Abschluss einer gütlichen Vereinbarung entgegen, deren Gegenstand die Annahme einer vom Verkäufer vorgeschlagenen Reise oder eines alternativen Aufenthalts durch den Käufer ist.

Artikel R211-11
Wenn der Verkäufer nach Abreise des Käufers einen wesentlichen Teil der vertraglich vorgesehenen Leistungen, der einen erheblichen Prozentsatz des vom Käufer honorierten Preises ausmacht, nicht erbringen kann, muss der Verkäufer unverzüglich und unbeschadet der folgenden Maßnahmen ergreifen Entschädigung für erlittenen Schaden:

  • entweder Dienstleistungen als Ersatz für die geplanten Dienstleistungen anzubieten, möglicherweise gegen Zahlung eines zusätzlichen Preises, und wenn die vom Käufer akzeptierten Dienstleistungen von minderer Qualität sind, muss der Verkäufer ihm bei seiner Rückkehr die Preisdifferenz erstatten;
  • oder, falls keine Ersatzleistungen angeboten werden können oder diese vom Käufer aus triftigen Gründen verweigert werden, dem Käufer ohne zusätzliche Kosten Transporttickets zur Verfügung stellen, um seine Rückkehr unter sicheren Bedingungen zu gewährleisten. Dies kann als gleichwertig mit dem Ort der Lieferung angesehen werden Abreise oder an einen anderen von beiden Parteien akzeptierten Ort.
    Die Bestimmungen dieses Artikels gelten im Falle der Nichteinhaltung der in Artikel R. 13-211 Nr. 4° vorgesehenen Verpflichtung.

Artikel R211-12
Die Bestimmungen der Artikel R. 211-3 bis R. 211-11 müssen in den Broschüren und Reiseverträgen wiedergegeben werden, die von den in Artikel L. 211-1 genannten Personen angeboten werden.

Artikel R211-13
Der Käufer kann sich nach Erbringung der Dienstleistung nicht mehr auf die in Artikel R. 20-211 Nr. 6 vorgesehene Klausel berufen.


Besondere Verkaufsbedingungen

I- Zivil- und Berufshaftpflicht

Roannais Tourisme, Vereinsgesetz 1901, mit Sitz in 8, Place de Lattre de Tassigny – Maison du Tourisme – 42300 Roanne, Veranstalter von Reisen und Aufenthalten in Roannais, Inhaber der Tourismusgenehmigung Nr. AG IM042110012, ist durch eine Haftpflichtversicherung (Allianz Assurance Nr °55127550), die körperliche, materielle und immaterielle Schäden sowie Diebstahl durch Mitarbeiter abdeckt (Höchstbetrag 10.000.000 € pro Schadensfall*)

*siehe Übersichtstabelle der Garantie- und Selbstbehaltsbeträge, die auf Anfrage für die Leistungen des Allianz Civil Liability Service verfügbar sind.

II- Finanzielle Garantie

Roannais Tourisme profitiert von einer finanziellen Garantie in Höhe von 60 € (sechzigtausend Euro), die von Groupama Assurance Crédit mit Sitz in 000 Rue du Centre – 5 NOISY-LE-GRAND Cedex gestellt wird.

III- Vorabinformationen

Diese Broschüre „ESCAPADES GROUPES“ stellt das vorläufige Angebot dar, das den oben genannten allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegt, und ist für Roannais Tourisme bindend. Allerdings kann es naturgemäß zu Änderungen in der Art der Dienste kommen. Gemäß Artikel R211-5 des Tourismusgesetzes werden etwaige Änderungen dem Kunden von Roannais Tourisme vor Vertragsabschluss schriftlich mitgeteilt.

IV- Verantwortung

Roannais Tourisme ist gemäß Artikel L. 211-16 des Tourismusgesetzes verantwortlich, in dem es heißt: „Jede natürliche oder juristische Person, die die in Artikel L. 211-1 genannten Tätigkeiten ausübt, haftet gegenüber dem Käufer automatisch für.“ die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen, unabhängig davon, ob dieser Vertrag im Fernabsatz geschlossen wurde oder nicht und ob diese Verpflichtungen von ihr selbst oder von anderen Dienstleistern zu erfüllen sind, unbeschadet ihres Rückgriffsrechts gegen diese und im Rahmen der Entschädigung, die in internationalen Übereinkommen vorgesehen ist. Er kann sich jedoch ganz oder teilweise von seiner Haftung befreien, indem er nachweist, dass die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung des Vertrages entweder auf den Käufer oder auf die unvorhersehbare und unwiderrufliche Handlung eines Dritten zurückzuführen ist, der der Vertragserfüllung nicht zuzurechnen ist der vertraglich vorgesehenen Leistungen oder im Falle höherer Gewalt. »

V-Preise

Die in der Broschüre „GROUP ESCAPES“ angegebenen Preise basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen. Die in diesem Dokument veröffentlichten Preise, Fahrpläne und Reiserouten sind nicht vertraglich bindend und können geändert werden. Die Preise wurden zum 30. September des laufenden Jahres auf der Grundlage der aktuellen Mehrwertsteuersätze und -bedingungen ermittelt, die wir von den Dienstleistern erhalten, mit denen wir zusammenarbeiten. Jede Änderung mindestens einer dieser Bedingungen, die zu einer Preisänderung führen könnte, wird dem Kunden so schnell wie möglich mitgeteilt, 30 Tage vor Reiseantritt.

Die in unserer Broschüre „Gruppenreisen“ genannten Preise beinhalten:

  • Verpflegungskosten (inkl. Service und Steuern) und auf der Speisekarte angegebene Getränke
  • Besichtigungen, Ausflüge, Aktivitäten
  • für Aufenthalte: Übernachtungskosten im Doppelzimmer (inkl. Kurtaxe) und im Programm vorgesehene Abende
  • kostenlos für den Busfahrer

Die in unserer Broschüre „Gruppenreisen“ genannten Preise beinhalten nicht:

  • Die persönlichen Ausgaben
  • Bustransport
  • der Zuschlag im Einzelzimmer
  • alle außergewöhnlichen Kosten im Anschluss an ein Ereignis, für das Roannais Tourisme nicht verantwortlich gemacht werden kann.

VI- Reservierung

Die Reservierung wird verbindlich, wenn eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Betrags für Tagesausflüge sowie für Kurz- und Langzeitaufenthalte sowie eine Kopie des vom Kunden unterzeichneten Vertrags vor Ablauf der im Vertrag angegebenen Frist an Roannais Tourisme zurückerstattet werden.

Darüber hinaus wird jede telefonische oder schriftliche Mitteilung von Roannais Tourisme nur als Interessenbekundung anerkannt. Es kann kein verbindlicher Vorbehalt seinerseits begründet werden.

VII- Zahlung des Restbetrags

Der Restbetrag ist mit Erhalt der Rechnung fällig. Die Berechnung erfolgt nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl, mit Ausnahme der Dienstleistungen von Restaurants, Hotels und Kabaretts, bei denen der Restbetrag nach der angekündigten Teilnehmerzahl berechnet wird
bei D-10.

Bei allen anderen Leistungen gilt: Sollte zwischen der bekanntgegebenen und der tatsächlichen Teilnehmerzahl eine Differenz von mehr als 3 Personen festgestellt werden, erfolgt die Rechnungsstellung über die am D-10 bekannt gegebene Personenzahl.

Bei Aufenthalten muss der Kunde einen Monat vor Beginn des Aufenthalts Roannais Tourisme außerdem die Namensliste der Gruppenmitglieder einschließlich der genauen Liste der Personen zur Verfügung stellen, die die Zimmer teilen.

VIII – Stornierung

Jede Stornierung muss Roannais Tourisme schriftlich mitgeteilt werden. Bei einer Stornierung durch den Kunden fallen zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren folgende Abzüge an:

a) Von Einzelpersonen in einer Gruppe:

Wenn Einzelpersonen einer Gruppe mehr als 10 Tage vor Reiseantritt stornieren, fallen keine Gebühren an.

Im Falle einer Stornierung von Einzelpersonen einer Gruppe weniger als 10 Tage vor Reiseantritt siehe Artikel VI – Zahlung des Restbetrags. Bestimmte Dienstleistungen (Restaurants, Hotels, Kabaretts) werden den Kunden in Rechnung gestellt.

b) Einer Gruppe:

Im Falle einer Stornierung einer gesamten Gruppe zwischen 30 und 11 Tagen vor Reiseantritt wird die Anzahlung von 30 % des Aufenthaltspreises von Roannais Tourisme einbehalten. Es erfolgt keine Rückerstattung.

Im Falle einer Stornierung einer gesamten Gruppe weniger als 10 Tage vor Abreise oder Nichterscheinen der Gruppe am D-Day stellt Roannais Tourisme 100 % des Aufenthaltspreises in Rechnung und der Kunde muss diese Rechnung innerhalb einer Frist bezahlen . von 30 Tagen.

Je nach ausgewähltem Reiseanbieter können besondere Stornobedingungen gelten. Sie werden unten benachrichtigt:

Für Restaurants und Kabaretts:

Änderungen im Personalbestand müssen spätestens 10 Tage vor Reiseantritt mitgeteilt werden. Bei einer Stornierung nach Ablauf dieser Frist wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.

Bootsfahrt vom Lake Villerest nach Villerest:

Das Unternehmen „Bateau promenade du Lac de Villerest“ kann im Falle einer Stornierung aus folgenden Gründen in keinem Fall für eine Entschädigung haftbar gemacht werden:
– Starke Windböen oder Windstärken über 80 km/h;
– Vorhandensein von Staus an der Loire (Baumstamm nach einer Überschwemmung oder Wasseraustritt aus dem Damm);
– Gewittergefahr (orange oder rote Warnung);
– Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 m;
– Von der EPL (Etablissement Public Loire) beschlossener Anstieg oder Abfall des Wasserstands, der gemäß den Sicherheitsvorschriften den Zugang zum Ponton blockieren kann;
– Verbot der Schifffahrt durch die Präfektur oder Unterpräfektur Loire;
– Verbot durch zuständige Behörden wie DDT42, DDT69, Feuerwehr oder Gendarmerie;
– Umweltverschmutzung (Kohlenwasserstoffe an der Loire)
– Schäden, die durch Dritte auf dem Boot verursacht wurden
Personen, die Alkohol oder Drogen konsumiert haben, ist der Zutritt zum Boot untersagt.

IX-Unterbrechung des Aufenthalts

Bei Unterbrechung des Aufenthaltes durch den Kunden erfolgt keine Rückerstattung.

X-Versicherung

Roannais Tourisme macht den Kunden auf die Möglichkeit aufmerksam, einen Versicherungsvertrag abzuschließen, der die Folgen einer Stornierung aus bestimmten Gründen abdeckt.

XI- Stornierung der Abreise durch den Veranstalter

Roannais Tourisme kann gezwungen sein, eine Dienstleistung, einen Tag oder einen Aufenthalt aus Gründen zu stornieren, die außerhalb seiner Kontrolle liegen. In diesem Zusammenhang ist Roannais Tourisme bestrebt, dem Kunden Alternativen anzubieten. Sollten diese Alternativen dem Kunden nicht zusagen, wird Folgendes vereinbart:
– Im Falle einer Änderung einer Leistung im Programm weniger als 10 Tage vor Reiseantritt und ohne vom Kunden akzeptierte Alternativlösung wird die Leistung nicht in Rechnung gestellt
– Im Falle einer Stornierung des Tages oder Aufenthalts durch Roannais Tourisme verpflichtet sich Roannais Tourisme, dem Kunden keine Kosten in Rechnung zu stellen.

XII – Ankunft

Die Gruppe muss an dem Tag und der Uhrzeit ankommen, die auf dem/den Gutschein(en) angegeben sind. Im Falle einer verspäteten oder verspäteten Ankunft oder einer Behinderung in letzter Minute muss der Kunde den/die Dienstleister, deren Adresse und Telefonnummer auf dem/den Umtauschgutschein(en) angegeben ist/sind, direkt benachrichtigen. Aufgrund dieser Verzögerung nicht in Anspruch genommene Leistungen bleiben weiterhin geschuldet und führen nicht zu einer Rückerstattung.

XIII- Hotels

XIII- Hotels

Die Preise verstehen sich inklusive Raummiete und Frühstück bzw. Halb- oder Vollpension. Sofern nicht anders angegeben, sind Mahlzeiten und Getränke nicht im Preis inbegriffen. Wenn ein Kunde ein Zimmer für zwei Personen alleine belegt, wird ihm ein Zuschlag berechnet, der als „Einzelzimmerzuschlag“ oder „Einzelzimmer“ bezeichnet wird. Am Abreisetag muss das Zimmer vor Mittag geräumt sein.

XIV- Beschwerde

Jede Beschwerde im Zusammenhang mit der Nichterfüllung oder mangelhaften Vertragserfüllung muss so schnell wie möglich per Einschreiben mit Rückschein an Roannais Tourisme gerichtet werden und kann schriftlich, gegebenenfalls an den Veranstalter und den/die Veranstalter, gemeldet werden. . betroffene(r) Dienstleister.

XV – Verwaltung personenbezogener Daten

Roannais Tourisme erhebt im Rahmen der Geschäftsbeziehungen personenbezogene Daten des Kunden. Roannais Tourisme kann daher verpflichtet sein, diese an seine Partnerdienstleister weiterzuleiten (Umtauschgutscheine), verpflichtet sich jedoch, die personenbezogenen Daten des Kunden nicht an Dritte zu verkaufen.

Der Verantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist: Aymar DE SEROUX, gesetzlicher Vertreter von Roannais Tourisme. Als Verantwortlicher für die Verarbeitung der von ihm erfassten Daten verpflichtet sich der Verein Roannais Tourisme, den Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

Roannais Tourisme kann die personenbezogenen Daten des Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung verwenden, die den Kunden mit Roannais Tourisme verbindet (kommerzieller Austausch, Rechnungsstellung, Zusendung eines Zufriedenheitsfragebogens usw.), aber auch, um den Kunden über neue Angebote kommerzieller Aktivitäten zu informieren Interesse (Beispiele: Versenden der neuen Broschüre, E-Mail mit gezielten Angeboten usw.).

Mit der Unterzeichnung dieser besonderen Verkaufsbedingungen erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Roannais Tourisme seine persönlichen Daten erfasst.

Wenn der Kunde die Berichtigung seiner personenbezogenen Daten verlangen möchte oder deren Verarbeitung widerspricht, kann er sich schriftlich an Roannais Tourisme unter der folgenden Adresse wenden: Roannais Tourisme – Aymar DE SEROUX – 8, Place Maréchal De Lattre de Tassigny – Maison du Tourisme – 42300 ROANNE. In diesem Fall muss der Kunde die personenbezogenen Daten angeben, deren Berichtigung, Aktualisierung oder Löschung Roannais Tourisme er möchte, indem er sich durch eine Kopie eines Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass) genau ausweisen kann.

Anträge auf Löschung personenbezogener Daten unterliegen den gesetzlichen Verpflichtungen von Roannais Tourisme, insbesondere im Hinblick auf die Aufbewahrung oder Archivierung von Dokumenten. Schließlich kann der Kunde eine Beschwerde bei den Aufsichtsbehörden, insbesondere der CNIL, einreichen.